Jede Einsatzs­te­lle bringt andere Gefah­ren und Belas­tun­gen mit sich, die Vege­ta­tions­brand­be­kämp­fung wird oft dadurch gekenn­zeich­net, dass man über einen langen Zeitraum bei erhöh­ten Außen­tem­pe­ra­tu­ren schwere körper­li­che Arbeit verrich­ten muss.

Für viele Feuer­weh­ren ist die Vege­ta­tions­brand­be­kämp­fung nur ein Teils­pek­trum ihres Aufga­ben­be­rei­ches. Die Beschaf­fung von „zusätz­li­cher“ Schutz­klei­dung – vielleicht gerade nach­dem die EN 469 „Beklei­dung“ erschie­nen ist und man dafür sehr viel Geld ausge­ben musste – ist gege­nü­ber Verwal­tung und Poli­tik oft schwer durchzusetzen.

Wir unters­chei­den hier zwei Fälle:
- Typ 1-Feuer­weh­ren, deren Aufga­bensch­wer­punkt nicht in der Bekämp­fung von Vege­ta­tions­brän­den liegen, die aber gele­gentlich damit konfron­tiert werden.
- Typ 2-Feuer­weh­ren, die sehr häufig zu Vege­ta­tions­brän­den ausrüc­ken müssen oder in spezie­llen überörtli­chen Einhei­ten tätig sind, welche bei großen Vege­ta­tions­brän­den nach­ge­for­dert werden.

Natür­lich können und sollen sich Typ 1-Feuer­weh­ren auf den Typ 2 „upgra­den“, aber erfah­rungs­ge­mäß ist die Argu­men­ta­tion gege­nü­ber den Geld­ge­bern sehr schwierig.