Jede Einsatzs­telle bringt andere Gefah­ren und Belas­tun­gen mit sich, die Vege­ta­tions­brand­bekämp­fung wird oft dadurch gekenn­zeich­net, dass man über einen langen Zeitraum bei erhöh­ten Außen­tem­pe­ra­tu­ren schwere körper­liche Arbeit verrich­ten muss.

Für viele Feuer­weh­ren ist die Vege­ta­tions­brand­bekämp­fung nur ein Teils­pek­trum ihres Aufga­ben­be­reiches. Die Beschaf­fung von „zusätz­li­cher“ Schutzk­lei­dung – viel­leicht gerade nach­dem die EN 469 „Beklei­dung“ erschie­nen ist und man dafür sehr viel Geld ausge­ben musste – ist gegenü­ber Verwal­tung und Poli­tik oft schwer durchzusetzen.

Wir unter­schei­den hier zwei Fälle :
- Typ 1-Feuer­weh­ren, deren Aufga­ben­sch­wer­punkt nicht in der Bekämp­fung von Vege­ta­tions­brän­den liegen, die aber gele­gent­lich damit konfron­tiert werden.
- Typ 2-Feuer­weh­ren, die sehr häufig zu Vege­ta­tions­brän­den ausrü­cken müssen oder in speziel­len überört­li­chen Einhei­ten tätig sind, welche bei großen Vege­ta­tions­brän­den nach­ge­for­dert werden.

Natür­lich können und sollen sich Typ 1-Feuer­weh­ren auf den Typ 2 „upgra­den“, aber erfah­rung­sgemäß ist die Argu­men­ta­tion gegenü­ber den Geld­ge­bern sehr schwierig.