Jede Einsatzs­telle bringt andere Gefah­ren und Belas­tun­gen mit sich, die Vege­ta­ti­ons­brand­bekämp­fung wird oft dadurch gekenn­zei­ch­net, dass man über einen langen Zeitraum bei erhöh­ten Außen­tem­pe­ra­tu­ren schwere körper­li­che Arbeit verri­ch­ten muss.

Für viele Feuerweh­ren ist die Vege­ta­ti­ons­brand­bekämp­fung nur ein Teils­pek­trum ihres Aufga­ben­be­rei­ches. Die Beschaf­fung von „zusätz­li­cher“ Schutz­klei­dung – viel­lei­cht gerade nach­dem die EN 469 „Beklei­dung“ erschi­e­nen ist und man dafür sehr viel Geld ausge­ben musste – ist gegenü­ber Verwal­tung und Poli­tik oft schwer durchzusetzen.

Wir unters­chei­den hier zwei Fälle:
- Typ 1-Feuerweh­ren, deren Aufga­bens­chwer­punkt nicht in der Bekämp­fung von Vege­ta­ti­ons­brän­den liegen, die aber gele­gen­tlich damit konfron­ti­ert werden.
- Typ 2-Feuerweh­ren, die sehr häufig zu Vege­ta­ti­ons­brän­den ausrüc­ken müssen oder in spezi­el­len überör­tli­chen Einhei­ten tätig sind, welche bei großen Vege­ta­ti­ons­brän­den nach­ge­for­dert werden.

Natür­lich können und sollen sich Typ 1-Feuerweh­ren auf den Typ 2 „upgra­den“, aber erfah­rungs­gemäß ist die Argu­men­ta­tion gegenü­ber den Geld­ge­bern sehr schwierig.